Einer meiner Grundsätze: das Honorar - marktgerecht, transparent und fair!

Seit Abschaffung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, der HOAI, im Jahr 2009, gibt es keine gesetzliche Grundlage mehr, anhand der die Kosten für ein Wertgutachten festgelegt werden könnten. Für die Verkehrswert – Gutachtenerstellung, erfolgt in meinem Büro die Honorierung auf der Grundlage der Honorartabelle vom BDGS (Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger) in der Fassung 12/2022. Bei der Honorartafel des BDGS für Wertermittlungen wird zwischen Normalstufe und Schwierigkeitsstufe unterschieden. Handelt es sich bei der Verkehrswertermittlung um ein Gutachten ohne besondere Gegebenheiten (Schwierigkeiten) wird das Honorar aus dem Zwischenwert der Normalstufe aus o.g. Honorartabelle abgeleitet.

Weitere Informationen zu der Honorartabelle finden Sie hier

Das Erstgespräch ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.